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AGB - AR-MOBILITY

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FRANCHISE B.V.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Nachfolgend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Erbringen von Dienstleistungen und den Transport von Gütern durch den AR Mobility Service geregelt:

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der AR Mobility Service, (nachfolgend "ARMS" oder "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt).

1.2 Diese AGB gelten sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden, die unsere Kurier- & Mobilitätsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

1.3 Mit der Auftragserteilung an ARMS durch den Kunden, wird von ihm ausdrücklich die Kenntnis der AGB und deren Gültigkeit für den Vertragsinhalt bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen der Leistungsbeschreibung sowie dieser AGB nach der Auftragserteilung bleiben vorbehalten.

1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages/Auftrags, wenn ARMS diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.5 Die Gültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB kann nur durch zwingendes Recht oder für den Einzelfall durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden.



2 Vertragspartner
 
2.1 Vertragspartner sind der AR Mobility Service und der Kunde als Auftraggeber. Es besteht keine Rechtsbeziehung zum Adressaten bzw. dem Empfänger der Lieferungen.
 
2.2 Die Akzeptanz vertraglicher Vereinbarungen sowie die Geltung unserer AGB werden durch die Buchung/Beauftragung von ARMS, durch den Kunden ausdrücklich bestätigt.


 
3 Dienstleistungen
 
3.1 ARMS bietet Kurier- & Mobilitätsdienstleistungen an, die sowohl von fest angestellten Mitarbeitern als auch von Freelancern durchgeführt werden.
 
3.2 Der Leistungsumfang wird individuell mit dem Kunden vereinbart und umfasst die Abholung, den Transport und die Zustellung von Sendungen.
 
3.3 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, können Versanddienstleistungen auch in Fahrzeugen des Auftraggebers durch-geführt werden.
 

 
4 Auftragserteilung/Vertragsabschluss
 
4.1 Die Angebote von AR Mobility Service sind unverbindlich und freibleibend.
 
4.2 Die Erteilung von Aufträgen zur Erbringung von Kurier- & Mobilitätsdienstleistungen durch ARMS können mündlich oder schriftlich erfolgen.
 
4.3 Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach Einzelabsprache mit dem Kunden.



5 Liefer- & Versandbedingungen

5.1 Sämtliche Sendungen, die sich für eine Beförderung eignen, können transportiert werden, mit Ausnahme von Personen, Bargeld, gefährlichen Gütern ohne vorherige Anmeldung, sowie illegalen Substanzen oder Waren.

5.2 Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen. Ebenso Güter, die auch Bestandteil der Bestimmungen der IATA sind.

5.3 Der Kunde muss vollständige und korrekte Angaben zu Adressen, Inhalt, Maßen und Gewichten machen. Nicht offensichtliche Eigenschaften des Transportgutes, die den Transport gefährden könnten, müssen ARMS mitgeteilt werden.

5.4 Die Inhaltserklärung des Auftraggebers in den Lieferscheinen bzw. Transportunterlagen, ist für ARMS verbindlich.

5.5 Für den Transport bestimmte Sendungen müssen sicher verpackt und deutlich adressiert werden. Der Absender ist verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung. Jede Sendung gilt als Einzelsendung.

5.6 Die Annahme von Sendungen kann verweigert werden, wenn die erforderlichen Sicherheitsstandards nicht erfüllt sind.

5.7 Allein der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg des Transports, um möglichst einen verkehrs-, zeit- und ortstechnisch reibungslosen Ablauf zu erzielen. Hinweise oder Vorschläge seitens des Kunden können Berücksichtigung finden.

5.8 Die maximale Wartezeit bei Abholungen oder Zustellungen beträgt 20 Minuten. Bei längeren Wartezeiten können zusätzliche Gebühren erhoben werden (Pkt. 5.10).

5.9 Fehlfahrten, die auf Fehler in der Abwicklung des Kunden zurückzuführen sind, werden zum vollen Tarif berechnet.

5.10 Stand- & Wartezeiten bei Verzögerungen im Rahmen einer Be- oder Entladung, werden zusätzlich mit einer Pauschale in Höhe von 35,00 EUR/Std. berechnet.

5.11 Zustellung und Auslieferung einer Sendung erfolgt nur an den Empfänger oder den zur Annahme der Sendung berechtigten Beauftragten oder an sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind.

5.12 Sendungen des nationalen und internationalen Overnight-Service werden, ohne ausdrückliche Entlastung, nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung ausgeliefert.

5.13 Sollte eine Sendung falsch adressiert oder aus anderen Gründen unzustellbar sein, so wird der Auftragnehmer die Sendung an den Absender zu dessen Lasten zurücktransportieren.



6 Fehlmengen & Schäden

6.1 Schäden und Fehlmengen, die bei der Annahme des Transportgutes erkennbar sind, müssen unverzüglich dem Kunden gemeldet werden. Nicht sofort erkennbare Schäden oder Fehl-mengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, anzuzeigen.

6.2 Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die von den ARMS-Mitarbeitern oder den beauftragten Unternehmen und Kurieren auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden werden konnten.

6.3 Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen besteht keine Haftung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen durch Mitarbeiter von ARMS oder beauftragte Unternehmen und Kuriere.

 6.4 Technische Geräte, Modelle und vergleichbare Güter müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt werden. Nachverpackungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Schadensansprüche unverpackter oder nicht ausreichend verpackter Sendungen werden in keinem Fall übernommen, auch wenn der Kurier die Sendung entgegengenommen hat.



7 Beschwerden/Mängelrügen

7.1 Eine Mängelrüge ist die formelle Mitteilung bzw. Beschwerde darüber, dass eine gelieferte Ware oder erbrachte Leistung fehlerhaft oder ähnliches ist. ARMS als Auftragnehmer unterhält keine direkte Rechts- oder Geschäftsbeziehung zum Adressaten bzw. dem Empfänger, weshalb Mängelrügen/Beschwerden nur über den Auftraggeber erfolgen können.

7.2 Sollte sich ein Adressat bzw. Empfänger beim Auftraggeber beschweren und diese Rüge die Leistungen von ARMS betreffen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, ARMS unverzüglich darüber zu informieren, ganz gleich welcher Art die Beschwerde ist.

7.3 Die Weitergabe von persönlichen Daten des Adressaten bzw. Empfängers, ist gesetzlich durch die DSGVO geregelt. Der Inhalt der Beschwerde, der für die Leistungserbringung relevant ist, muss jedoch mitgeteilt werden.

7.4 Maßgebend für das Recht auf Informationen über eine ARMS betreffende Beschwerde bzw. Mängelrüge, ist hier auch das Recht auf Nachbesserung sowie gesetzlich verankerte Haftungsvorschriften.



8 Nutzung von Fremdfahrzeugen des Auftraggebers

8.1 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, können Versanddienstleistungen auch in Fahrzeugen des Auftraggebers durchgeführt werden. Dafür gelten die nachstehend ausgeführten Bedingungen.

8.2 Der Auftraggeber ist für die Wartung und den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Das für den Versand zu nutzende Fahrzeug des Auftraggebers muss in einem betriebssicheren Zustand sein. Reifen, Bremsen, Licht, Lenkung und sicherheitsrelevante Komponenten müssen einwandfrei funktionieren.
 
8.3 Nach StVZO müssen Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Material (DIN-Norm) stets im Fahrzeug vorhanden sein.
 
8.4 Der Auftraggeber muss ein geeignetes Fahrzeug sowie eine ordnungsgemäße Ausrüstung (Zurrgurte, Antirutschmatten, Gitter) für die Auftragsausführung bereitstellen.
 
8.5 Der Auftraggeber ist als Versender verantwortlich für das beförderungssichere Verstauen, Befestigen sowie Be- und Entladen der Ladung, damit diese bei normaler Fahrt nicht verrutscht oder umfällt (§ 22 StVO).
 
8.6 Weiterhin hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Ladung so verstaut und gesichert ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen kann.
 
8.7 Der Auftraggeber als Halter des Nutzfahrzeugs, darf keine Fahrt in Auftrag geben bzw. anordnen, wenn die Ladungssicherung nicht gewährleistet ist (§ 31 StVZO).

8.8 ARMS ist berechtigt, Einsichtnahme in die UVV-Prüfberichte zu verlangen, wo nach DGUV Vorschrift 70 ersichtlich wird, dass das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Fahrzeug mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf den betriebssicheren Zustand geprüft worden ist.
 
8.9 Weiterführende Regelungen: §§ 22, 23 StVO; § 412 HGB; DGUV Vorschrift 70; VDI 2700, § 53 StVZO; u.a.
 
8.10 Die Haftung für den Fahrzeugverschleiß liegt allein beim Auftraggeber. Dazu zählen übliche Gebrauchsspuren, die bei vertragsgemäßem Gebrauch entstehen, z.B. leichte Kratzer im Lack, Verschleiß an Bremsen/Reifen im Rahmen der Laufleistung.
 
8.11 Benzin- oder Dieselkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und können in dieser Auftragskonstellation ARMS gegenüber nicht aufgerechnet werden.



9 Zahlungsbedingungen
 
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, durch Überweisung auf unsere Bankverbindung. Maßgebend für eine fristgerechte Zahlung ist das Buchungsdatum unserer Bank.
 
9.2 Im Falle des Verzugs dürfen je angefangenem Monat 1% Verzugszinsen berechnet werden. Ab der zweiten Mahnstufe werden für jede Mahnung 2,50 EUR Kosten berechnet.
 
9.3 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, soweit es sich nicht um unbestrittene und rechtskräftige Forderungen handelt.


  
10 Datenschutz
 
Auftrags- und personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes sowie der DSGVO verarbeitet.


 
11 Schlußbestimmungen
 
11.1 Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.
 
11.2 Als Gerichtsstand gilt - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Auftragnehmers.
 
11.3 Zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.


Stand: November 2025



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